Scrollen
Notification

Erlauben Sie One IBC , Ihnen Benachrichtigungen zu senden?

Wir werden Sie nur über die neuesten und aufschlussreichsten Neuigkeiten informieren.

Sie lesen eine Deutsche Übersetzung durch ein AI-Programm. Lesen Sie mehr unter Haftungsausschluss und unterstützen Sie uns bei der Bearbeitung Ihrer starken Sprache. Bevorzugen Sie in Englisch .

Malta-Unternehmen können profitieren von:

  • Einseitige Entlastung, einschließlich Kreditsystem zur Entlastung der zugrunde liegenden Steuer
  • Netzwerk des Doppelbesteuerungsabkommens
  • Flat Rate Foreign Tax Credit System (FRFTC)

Einseitige Hilfe

Der einseitige Entlastungsmechanismus schafft ein virtuelles Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Malta und einer großen Anzahl von Ländern auf der ganzen Welt, das eine Steuergutschrift in Fällen vorsieht, in denen ausländische Steuern erhoben wurden, unabhängig davon, ob Malta ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einer solchen Gerichtsbarkeit hat oder nicht. Um von einseitigen Erleichterungen zu profitieren, muss ein Steuerzahler zur Zufriedenheit des Kommissars nachweisen, dass:

  • dass das Einkommen in Übersee entstanden ist;
  • dass das Einkommen ausländische Steuern erlitt; und
  • die Höhe der ausländischen Steuer gelitten.

Die erlittene ausländische Steuer wird in Form einer Gutschrift auf die in Malta auf das Bruttoeinkommen zu erhebende Steuer entschädigt. Die Gutschrift darf die gesamte Steuerschuld in Malta auf das Einkommen aus dem Ausland nicht überschreiten.

OECD-basiertes Netzwerk für Steuerabkommen

Bis heute hat Malta über 70 Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Die meisten Verträge basieren auf dem OECD-Modell, einschließlich der mit anderen EU-Mitgliedstaaten unterzeichneten Verträge.

Lesen Sie auch: Buchhaltung in Malta

EU-Mutter- und Tochterrichtlinie

Als EU-Mitgliedstaat hat Malta die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie verabschiedet, die die grenzüberschreitende Übertragung von Dividenden von Tochterunternehmen auf Mutterunternehmen innerhalb der EU vorsieht.

Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie

Die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie befreit Zins- und Lizenzgebühren, die an ein Unternehmen in einem Mitgliedstaat zu zahlen sind, von der Steuer im Quellmitgliedstaat.

Teilnahmebefreiung

Malta-Holdinggesellschaften können so strukturiert sein, dass sie Anteile an anderen Unternehmen halten, und solche Beteiligungen an anderen Unternehmen gelten als teilnehmende Holding. Holdinggesellschaften, die eine der nachstehend genannten Bedingungen erfüllen, können von dieser Teilnahmebefreiung profitieren, die auf den Regeln für teilnehmende Beteiligungen basiert, sowohl für Dividenden aus solchen Beteiligungen als auch für Gewinne aus der Veräußerung solcher Beteiligungen:

  • Eine Gesellschaft hält direkt mindestens 5% der Aktien einer Gesellschaft, deren Kapital ganz oder teilweise in Aktien eingeteilt ist. Diese Beteiligung gewährt einen Anspruch auf mindestens 5% von zwei der folgenden Aktien („Beteiligungsrechte“).
    • Recht zu wählen;
    • für den Vertrieb verfügbare Gewinne; und
    • Vermögenswerte, die bei einer Abwicklung zur Verteilung zur Verfügung stehen; oder
  • Eine Gesellschaft ist ein Anteilseigner einer Gesellschaft, daher ist sie berechtigt, den gesamten Restbetrag der von dieser Anteilseignergesellschaft nicht gehaltenen Aktien zu verlangen und zu erwerben, soweit dies nach dem Recht des Landes zulässig ist, in dem die Aktien gehalten werden ;; oder
  • Ein Unternehmen ist ein Anteilseigner eines Unternehmens. Daher ist es berechtigt, im Falle der vorgeschlagenen Veräußerung, Rücknahme oder Löschung aller Aktien dieses Unternehmens, die nicht von diesem Anteilseignerunternehmen gehalten werden, die erste Verweigerung zu verweigern. oder
  • Ein Unternehmen ist ein Anteilseigner eines Unternehmens und hat das Recht, entweder im Verwaltungsrat zu sitzen oder eine Person zu ernennen, die als Verwaltungsratsmitglied im Verwaltungsrat dieses Unternehmens sitzt. oder
  • Ein Unternehmen ist ein Anteilseigner, der eine Beteiligung an einem Unternehmen hält, die einen Mindestgesamtwert von 1.164.000 € oder einen Gegenwert in einer Fremdwährung zum Zeitpunkt des Erwerbs in einem Unternehmen darstellt, und der Anteil an einem Unternehmen muss gehalten werden für einen unterbrochenen Zeitraum von mindestens 183 Tagen; oder
  • Ein Unternehmen ist ein Anteilseigner eines Unternehmens, und der Besitz dieser Aktien dient der Förderung seines eigenen Geschäfts und der Besitz wird nicht als Handelsaktie zum Zwecke des Handels gehalten.
    Aktien befassen sich mit der Beteiligung des Grundkapitals an einer Gesellschaft, die keine Immobiliengesellschaft ist und die den Aktionär zu mindestens zwei der folgenden drei Jahre berechtigt: Stimmrecht, Gewinnrecht zur Ausschüttung an die Aktionäre und das Recht auf Vermögenswerte, die bei einer Liquidation der Gesellschaft zur Verteilung zur Verfügung stehen.

Die Teilnahmebefreiung kann auch für Beteiligungen an anderen Unternehmen gelten, bei denen es sich um eine maltesische Kommanditgesellschaft, eine gebietsfremde Personengruppe mit ähnlichen Merkmalen und sogar um ein kollektives Anlageinstrument handeln kann, bei dem die Haftung der Anleger begrenzt ist, sofern eine Beteiligung die Kriterien für die Befreiung nachstehend aufgeführt:

  • es ist in der EU ansässig oder eingetragen;
  • Es unterliegt einer ausländischen Steuer in Höhe von mindestens 15%. oder
  • weniger als 50% seines Einkommens stammen aus passiven Zinsen oder Lizenzgebühren.

Die oben genannten sind die festgelegten sicheren Häfen. In Fällen, in denen die Gesellschaft, an der die teilnehmende Beteiligung gehalten wird, nicht in einen der oben genannten sicheren Häfen fällt, kann das daraus abgeleitete Einkommen in Malta dennoch steuerfrei sein, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die an der gebietsfremden Gesellschaft gehaltenen Aktien dürfen keine Portfolioinvestition darstellen. und
  • Das gebietsfremde Unternehmen oder seine passiven Zinsen oder Lizenzgebühren wurden mit einem Steuersatz von mindestens 5% besteuert

Flat Rate ausländische Steuergutschrift

Unternehmen, die Einkünfte aus dem Ausland erhalten, können von der FRTC profitieren, sofern sie eine Abschlussbescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Einkünfte im Ausland entstanden sind. Der FRFTC-Mechanismus geht von einer ausländischen Steuer von 25% aus. Auf das um 25% FRFTC hochgerechnete Nettoeinkommen des Unternehmens wird eine Steuer von 35% erhoben, wobei die Gutschrift von 25% auf die fällige Malta-Steuer angerechnet wird.

Weiterlesen:

Hinterlassen Sie uns Ihren Kontakt und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden!

Was die Medien über uns sagen

Über uns

Wir sind immer stolz darauf, ein erfahrener Finanz- und Unternehmensdienstleister auf dem internationalen Markt zu sein. Wir bieten Ihnen als geschätzten Kunden den besten und wettbewerbsfähigsten Wert, um Ihre Ziele in eine Lösung mit einem klaren Aktionsplan umzuwandeln. Unsere Lösung, Ihr Erfolg.

US