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Mit sofortiger Wirkung wurden einige Änderungen an Unternehmen in St. Vincent und den Grenadinen vorgenommen.

Aktualisierte Zeit: 09 Jan, 2019, 14:27 (UTC+08:00)

Name

Die Unternehmen würden nun als "Geschäftsunternehmen" und NICHT als internationales Unternehmen bezeichnet

Direktoren

Es ist nun erforderlich, die Details aller Direktoren eines Unternehmens bei der Financial Services Authority (FSA) einzureichen. Die Namen der Direktoren werden jedem zur Verfügung gestellt, der nach dem Unternehmen sucht.

Mitglieder / Aktionäre

Es ist nun erforderlich, die Details aller Mitglieder / Aktionäre bei der Financial Services Authority (FSA) einzureichen. Die Namen und Adressen der Aktionäre werden niemandem bekannt gegeben, der nach dem Unternehmen sucht.

Some changes have been made to business companies in St. Vincent and the Grenadines with immediate effect

Steuern

Körperschaftssteuern werden mit einem Satz von 30% fällig

(Wir wurden jedoch darüber informiert, dass es im ersten Quartal 2019 eine Änderung dieses speziellen Abschnitts geben sollte. Die Änderung würde nur eine Steuer auf das Gebietseinkommen beinhalten - und damit die Wirtschaftsunternehmen nicht in St. Vincent und den USA handeln Grenadinen, Steuern wären daher nicht zu zahlen)

Jahresabschluss

Jahresabschlüsse müssen jährlich für Unternehmen eingereicht werden, deren Bruttoumsatz für das Geschäftsjahr mehr als vier Millionen Dollar oder einen vorgeschriebenen höheren Betrag beträgt. oder deren Gesamtvermögen zwei Millionen Dollar übersteigt, oder eine höhere Summe, die zum Jahresende vorgeschrieben sein kann.

Solvabilitätserklärung

Ein Unternehmen, dessen Bruttoumsatz für das Geschäftsjahr weniger als vier Millionen Dollar beträgt oder dessen Gesamtvermögen zwei Millionen Dollar übersteigt, muss eine Solvabilitätserklärung in der vorgeschriebenen Form einreichen, die von zwei Direktoren eines Unternehmens datiert und unterzeichnet wird, oder, falls die Das Unternehmen hat nur einen Direktor, der von diesem Direktor bescheinigt, dass die Direktoren aus vernünftigen Gründen davon überzeugt sind, dass das Unternehmen den Solvenztest zum Zeitpunkt der Bescheinigung erfüllt.

Finanzunterlagen

Es ist jetzt erforderlich, dass ein Unternehmen Finanzunterlagen einschließlich der zugrunde liegenden Dokumentation führt, die (a) ausreichen, um seine Transaktionen anzuzeigen und zu erläutern; (b) jederzeit eine angemessene Feststellung der Finanzlage zu ermöglichen; (c) es ihm zu ermöglichen, einen solchen Jahresabschluss oder eine solche Solvabilitätserklärung zu erstellen und die Renditen zu erzielen, die nach diesem Gesetz und den Verordnungen und gegebenenfalls nach einem anderen Erlass erforderlich sind; und (d) falls zutreffend, damit der Jahresabschluss gemäß den Anforderungen eines anderen Erlasses geprüft werden kann.

Die Finanzunterlagen eines Unternehmens können im Büro seines eingetragenen Vertreters oder an einem Ort innerhalb oder außerhalb des Staates aufbewahrt werden, wie von den Direktoren festgelegt.

Wenn ein Unternehmen Ausdrucke seiner Finanzunterlagen an einem anderen Ort als dem Büro seines registrierten Vertreters aufbewahrt, muss das Unternehmen sicherstellen, dass es im Büro seines registrierten Vertreters aufbewahrt wird.

  • (a) Finanzunterlagen, in denen die Finanzlage eines Unternehmens in Abständen von höchstens drei Monaten mit angemessener Genauigkeit angegeben wird;
  • (b) eine schriftliche Aufzeichnung des Ortes, an dem die Finanzaufzeichnungen aufbewahrt werden; und
  • (c) Wenn der Ort, an dem die Finanzunterlagen aufbewahrt werden, geändert wird, teilen Sie dem registrierten Vertreter die physische Adresse des neuen Standorts mit, an dem die Finanzunterlagen innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Standortwechsel aufbewahrt werden.

Die Finanzunterlagen sind mindestens sieben Jahre nach dem Ende des Geschäftsjahres, auf das sie sich beziehen, aufzubewahren.

Protokoll und Resolutionen

Das Unternehmen muss nun alle Protokolle und Beschlüsse, die sich auf das Unternehmen beziehen, 10 Jahre nach dem Datum der jeweiligen Sitzung oder des entsprechenden Beschlusses aufbewahren.

Wenn ein Unternehmen die Protokolle oder Beschlüsse oder einen von ihnen an einem anderen Ort als dem Büro seines eingetragenen Vertreters aufbewahrt, muss das Unternehmen -

  • (a) dem registrierten Vertreter eine schriftliche Aufzeichnung der physischen Adresse des Ortes vorlegen, an dem die Protokolle oder Beschlüsse aufbewahrt werden; und
  • (b) Wenn der Ort, an dem die Protokolle oder Beschlüsse aufbewahrt werden, geändert wird, teilen Sie dem registrierten Vertreter die physische Adresse des neuen Standorts mit, an dem die Protokolle oder Beschlüsse innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Ortswechsel aufbewahrt werden.

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