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Holdings und Vorteile von Holdinggesellschaften und in Luxemburg

Aktualisierte Zeit: 09 Jan, 2019, 17:47 (UTC+08:00)

Eine Holdinggesellschaft kann eine der folgenden Rechtsformen haben, um in Luxemburg tätig zu sein:

  • Aktiengesellschaft - SA
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung - SARL
  • Partnership Limited by Shares - SCA
  • Genossenschaft - SC
  • Eine Aktiengesellschaft, die gemäß Artikel 2 der Verordnung des Europäischen Rates von 2001 - SE gegründet wurde

Unabhängig von der Unternehmensform in Luxemburg können alle Kapitaleinlagen in bar oder in Form von Sachleistungen gezahlt werden, und die Aktien können unter bestimmten Bedingungen als Namens- oder Inhaberaktien ausgegeben werden.

Types of holding and benefits of holding companies and in Luxembourg

Eine Aktiengesellschaft kann einen Verwaltungsrat oder einen Verwaltungsrat und einen Aufsichtsrat als Verwaltungsformen einsetzen. Es gibt keine gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Staatsangehörigkeit oder den Wohnsitz der Direktoren.

Diese Art von Unternehmen erfordert, dass eine Jahresbilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und Anmerkungen zum Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt und den Aktionären zur Genehmigung vorgelegt werden.

Vorteile einer Holdinggesellschaft in Luxemburg

  • Erhaltene Pidends und Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei;
  • Begrenzte oder keine Quellensteuer auf Pidends, die unter bestimmten Bedingungen an ein Unternehmen mit Wohnsitz in einem Land gezahlt werden, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg hat;
  • Unter bestimmten Bedingungen keine Quellensteuer auf Pidends, die zwischen dem luxemburgischen Unternehmen und anderen in der EU ansässigen Unternehmen gezahlt werden.
  • Keine Quellensteuer auf den Liquidationsprozess einer Holdinggesellschaft;
  • Möglichkeit der Verrechnung von finanziellen Belastungen wie Kapitalverlusten aus der Veräußerung von Beteiligungen, dem Erwerb von Beteiligungen an steuerpflichtigen Tätigkeiten und unter bestimmten Bedingungen ausländischen Steuergutschriften mit Gewinnen aus anderen steuerpflichtigen Tätigkeiten;
  • Flexible Regeln für die geringe Kapitalisierung und die Möglichkeit der Umsatzsteuerregistrierung;
  • Keine Anforderungen an die Zahlung einer Abonnementsteuer.

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