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Mauritius Unternehmensgründung Häufig gestellte Fragen (FAQs)

1. Was ist der Unterschied zwischen GBC 1 und GBC 2?

Hier ist eine umfassendere Zusammenfassung der Unterschiede zwischen GBC 1- und GBC 2-Unternehmen auf Mauritius:

GBC 1 (Global Business Category 1) Unternehmen:

1. Wohnsitz und Besteuerung:

  • GBC 1-Unternehmen gelten aus steuerlichen Gründen als in Mauritius ansässig.

  • Sie unterliegen einer Pauschalsteuer von 15 % auf ihr zu versteuerndes Einkommen.

  • Sie profitieren von einer Deemed Foreign Tax Credit (DFTC) von 80 %, was zu einem effektiven Steuersatz von 3 % führt.

  • Sie können ein Tax Residence Certificate (TRC) beantragen und auf das Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen in Mauritius zugreifen.

2. Anforderungen:

  • GBC 1-Unternehmen müssen in Mauritius mehr Substanz etablieren, einschließlich mindestens zwei in Mauritius ansässigen Direktoren, die qualifiziert und unabhängig sind.

  • Ihr Hauptbankkonto muss sich auf Mauritius befinden.

  • Buchhaltungsunterlagen müssen am eingetragenen Firmensitz in Mauritius geführt werden.

  • Abschlüsse müssen auf Mauritius erstellt und geprüft werden.

3. Umgang mit mauritischen Einwohnern:

  • GBC 1-Unternehmen dürfen Geschäfte mit mauritischen Einwohnern tätigen, benötigen jedoch eine vorherige Genehmigung der Financial Services Commission (FSC).

4. Erlaubte Aktivitäten:

  • GBC 1-Unternehmen können eine breite Palette von Geschäftsaktivitäten ausüben, einschließlich derer, die in ihrem beim FSC eingereichten Geschäftsplan beschrieben sind.

GBC 2 (Global Business Category 2) Unternehmen:

1. Wohnsitz und Besteuerung:

  • GBC 2-Unternehmen gelten für Steuerzwecke nicht als in Mauritius ansässig.

  • Sie unterliegen nicht der Besteuerung durch die mauritische Regierung.

  • Sie sind nicht berechtigt, vom Netzwerk der Doppelbesteuerungsabkommen zu profitieren.

2. Anforderungen:

  • Von GBC-2-Unternehmen wird erwartet, dass sie jederzeit einen registrierten Vertreter auf Mauritius haben, und nur Verwaltungsgesellschaften können als registrierte Vertreter fungieren.

3. Umgang mit mauritischen Einwohnern:

  • GBC 2-Unternehmen ist es untersagt, mit mauritischen Einwohnern Geschäfte zu machen.

4. Erlaubte Aktivitäten:

  • GBC 2-Unternehmen sind in der Art der Aktivitäten, an denen sie teilnehmen können, stärker eingeschränkt. Ihnen ist die Ausübung bestimmter Aktivitäten, einschließlich Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen und dem Halten oder Verwalten von Investmentfonds, generell untersagt.

Zusammenfassend beziehen sich die Hauptunterschiede zwischen GBC 1- und GBC 2-Unternehmen auf Mauritius auf ihren steuerlichen Wohnsitz, ihre Steuerpflichten, die Anforderungen an die Substanz in Mauritius, den Umgang mit mauritischen Einwohnern und die zulässigen Geschäftsaktivitäten. GBC-1-Unternehmen sind Gebietsansässige, unterliegen einem niedrigen Steuersatz und verfügen über mehr Flexibilität in ihren Aktivitäten, während GBC-2-Unternehmen Gebietsfremde sind, von der Steuer befreit sind, für ihre Geschäftstätigkeit jedoch stärkere Beschränkungen gelten. Die Wahl zwischen GBC 1 und GBC 2 hängt von den spezifischen Zielen und Steuerplanungsanforderungen eines Unternehmens ab.

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