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In den meisten Fällen müssen ausländische Unternehmen Buchhaltungsunterlagen an Companies House in Großbritannien senden. Die Buchhaltungsunterlagen, die ein ausländisches Unternehmen liefert, hängen von den folgenden Umständen ab:

  • Die Gesellschaft ist verpflichtet, Buchhaltungsunterlagen nach dem Mutterrecht (dem Recht des Landes, in dem die Gesellschaft eingetragen ist) zu erstellen und offenzulegen.
  • Wenn es erforderlich ist, Buchhaltungsunterlagen nach dem Mutterrecht zu erstellen und offenzulegen, handelt es sich um ein EWR-Unternehmen. Ein EWR-Unternehmen ist ein ausländisches Unternehmen, das dem Recht eines Landes oder Gebiets im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) unterliegt.

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