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Unternehmen auf den Bahamas unterliegen keiner Körperschafts- oder Quellensteuer. Gewerbesteuer, Stempelsteuer, Grundsteuer und Einfuhrzölle sind alle Steuern, die Unternehmen beeinflussen. Die Mehrheit der Offshore- oder nicht ansässigen Unternehmen ist frei von Gewerbelizenzgebühren und Stempelsteuern. Die Regierung erhebt für die Gründung oder Registrierung von Körperschaften Gebühren.

Am 4. Juni 2021 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der G7, Vorschläge zur Überarbeitung des globalen Steuersystems durch die Einführung eines weltweiten Mindestkörperschaftssteuersatzes von 15 % für multinationale Unternehmen zu unterstützen. Die Bahamas behalten jedoch ihr souveränes Recht, das geeignete Steuersystem für das langfristige Wachstum des Landes zu wählen.

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