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Unternehmen müssen eine eingetragene Geschäftsadresse im Vereinigten Königreich haben, Geschäftsführer müssen jedoch nicht im Vereinigten Königreich leben. Der Companies Act 2006, der das Gesellschaftsrecht im Vereinigten Königreich regelt, schreibt keine besondere Wohnsitzerfordernis für Geschäftsführer vor. Es ermöglicht Einzelpersonen von überall auf der Welt, als Direktoren zu fungieren.

Companies House macht die Namen und persönlichen Informationen der Direktoren öffentlich zugänglich.

Geschäftsführer benötigen eine Dienstadresse, oft auch „Korrespondenzadresse“ genannt, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Wenn Direktoren ihre Privatadresse verwenden, können sie beantragen, dass das Companies House diese aus dem Register streicht.

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