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Nein, Sie müssen nicht physisch in Malaysia anwesend sein, um ein malaysisches Unternehmen zu gründen. Malaysia ermöglicht ausländischen Einzelpersonen und Organisationen die Gründung von Unternehmen im Land, und der Prozess kann vom Ausland aus eingeleitet werden. Hier sind die allgemeinen Schritte, um als Ausländer ein malaysisches Unternehmen zu gründen:

  1. Wählen Sie die Unternehmensstruktur: Entscheiden Sie sich für die Art der Unternehmensstruktur, die Sie gründen möchten, beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sendirian Berhad oder Sdn Bhd).
  2. Reservieren Sie einen Firmennamen: Überprüfen und reservieren Sie einen eindeutigen Firmennamen über das Online-Portal der Companies Commission of Malaysia (SSM).
  3. Ernennen Sie Direktoren und Aktionäre: Identifizieren Sie die Direktoren und Aktionäre Ihres Unternehmens. Mindestens ein Direktor muss in Malaysia ansässig sein.
  4. Registrieren Sie das Unternehmen: Sie können einen Firmensekretär in Malaysia engagieren, der Sie beim Registrierungsprozess unterstützt. Sie helfen bei der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente und deren Einreichung beim SSM.
  5. Mindesteinzahlungskapital: Stellen Sie sicher, dass das Unternehmen die Mindesteinzahlungskapitalanforderungen erfüllt, die je nach Geschäftstätigkeit variieren können.
  6. Eingetragener Firmensitz: Sie müssen eine eingetragene Firmenadresse in Malaysia angeben.
  7. Beantragen Sie die erforderlichen Lizenzen: Abhängig von der Art Ihres Unternehmens benötigen Sie möglicherweise bestimmte Lizenzen oder Genehmigungen. Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden, um die Einhaltung sicherzustellen.
  8. Bankkonto: Eröffnen Sie ein Firmenbankkonto in Malaysia, um Finanztransaktionen abzuwickeln.
  9. Besteuerung: Registrieren Sie Ihr Unternehmen zur Besteuerung beim Inland Revenue Board of Malaysia (LHDN).
  10. Compliance: Erfüllen Sie die jährlichen Anmelde- und Berichtspflichten, wie z. B. die Vorlage von Jahreserklärungen und Jahresabschlüssen.

Während Sie den Prozess vom Ausland aus starten können, müssen Sie möglicherweise für bestimmte Schritte, wie die Eröffnung eines Bankkontos, ein Treffen mit den örtlichen Behörden oder die Unterzeichnung bestimmter rechtlicher Dokumente, Malaysia besuchen. Darüber hinaus ist es für die meisten Unternehmensstrukturen eine Voraussetzung, einen ansässigen Direktor zu haben, es stehen jedoch Dienste zur Verfügung, die bei Bedarf einen nominierten Direktor bereitstellen können.

Es wird dringend empfohlen, rechtliche und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise die Beauftragung eines Unternehmenssekretärs oder eines Unternehmensberaters in Malaysia, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Verfahren befolgen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Gesetze und Vorschriften können sich ändern. Daher ist es wichtig, bei der Gründung eines Unternehmens in Malaysia auf dem neuesten Stand zu bleiben.

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