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Wenn Ihr Unternehmen Gewinne aus HK erzielt, auch wenn Ihr Unternehmen in Offshore-Ländern registriert ist, unterliegen Ihre Gewinne weiterhin der HK-Gewinnsteuer und Sie müssen die Gewinnsteuererklärung obligatorisch einreichen.
Wenn Ihr Unternehmen (unabhängig davon, ob es in HK oder in Offshore-Ländern registriert ist) jedoch keinen Handel, Beruf oder Geschäftsbereich in HK umfasst, dessen Gewinne in HK entstehen oder von HK stammen, ist es möglich, dass Ihr Unternehmen als „Offshore-Unternehmen“ für die Steuerbefreiung geltend gemacht werden kann. Dafür muss Ihr Unternehmen vollständig außerhalb von HK operieren und alle Gewinne erzielen. Um nachzuweisen, dass Ihre Gewinne nicht der HK-Gewinnsteuer unterliegen, wird empfohlen, in der Anfangsphase einen erfahrenen Vertreter auszuwählen.
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