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Eine Tochtergesellschaft wird im Allgemeinen als von ihrer Muttergesellschaft getrennte juristische Person betrachtet. Sie entsteht, wenn eine Muttergesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung an einem anderen Unternehmen, der sogenannten Tochtergesellschaft, erwirbt. Diese Kontrollbeteiligung wird in der Regel durch den Besitz der Mehrheit der stimmberechtigten Anteile der Tochtergesellschaft erreicht.

Eines der Hauptmerkmale einer Tochtergesellschaft ist ihre eigenständige rechtliche Existenz. Es handelt sich in der Regel um eine eigenständige juristische Person mit eigenen Rechten, Pflichten und Verbindlichkeiten. Diese Trennung bedeutet, dass die Tochtergesellschaft im eigenen Namen Verträge abschließen, klagen oder verklagt werden und Eigentum besitzen kann. Es können auch Schulden und Verbindlichkeiten entstehen, die von denen der Muttergesellschaft getrennt sind.

Das Konzept der beschränkten Haftung stärkt den eigenständigen Status einer Tochtergesellschaft zusätzlich. Beschränkte Haftung bedeutet, dass die Gesellschafter der Tochtergesellschaft nicht persönlich für deren Schulden und Verpflichtungen haften. Stattdessen ist ihre Haftung auf den Betrag beschränkt, den sie in die Anteile der Tochtergesellschaft investiert haben. Dieser beschränkte Haftungsschutz gilt sowohl für die Muttergesellschaft als auch für alle anderen Aktionäre der Tochtergesellschaft.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Tochtergesellschaft zwar rechtlich getrennt ist, aber dennoch unter der Kontrolle und im Eigentum der Muttergesellschaft steht. Die Muttergesellschaft kann durch ihre Mehrheitsbeteiligung Einfluss auf die Tochtergesellschaft ausüben und möglicherweise die Befugnis haben, die Direktoren der Tochtergesellschaft zu ernennen oder in ihrem Namen strategische Entscheidungen zu treffen. Dennoch bietet der Status der Tochtergesellschaft als eigenständige Rechtspersönlichkeit ein gewisses Maß an Schutz für die Muttergesellschaft, da sich die Schulden und Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft im Allgemeinen nicht auf die Muttergesellschaft oder ihre anderen Tochtergesellschaften erstrecken.

Eine Tochtergesellschaft wird im Allgemeinen als eigenständige juristische Person betrachtet, die sich von ihrer Muttergesellschaft unterscheidet. Diese rechtliche Trennung bietet Vorteile wie eine beschränkte Haftung für die Aktionäre und ermöglicht es der Muttergesellschaft gleichzeitig, die Kontrolle und den Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaft zu behalten.

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