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Körperschaften und LLCs werden unterschiedlich besteuert, da es sich um separate, vom IRS anerkannte Unternehmensstrukturen handelt.

Kapitalgesellschaften gelten als von ihren Eigentümern getrennte juristische Personen und werden als solche besteuert. Das bedeutet, dass Kapitalgesellschaften auf ihre Gewinne der Körperschaftsteuer unterliegen. Wenn die Kapitalgesellschaft außerdem Gewinne in Form von Dividenden an ihre Aktionäre ausschüttet, können die Dividenden einer Doppelbesteuerung unterliegen. Dies liegt daran, dass das Unternehmen auf Unternehmensebene Steuern auf seine Gewinne zahlt und die Aktionäre dann Steuern auf die Dividenden zahlen, die sie in ihrer persönlichen Steuererklärung erhalten.

LLCs hingegen werden nicht als separate Einheiten besteuert. Stattdessen werden die Gewinne und Verluste der LLC an die einzelnen Eigentümer „durchgereicht“, die ihren Anteil an den Gewinnen und Verlusten in ihrer persönlichen Steuererklärung angeben. Dies bedeutet, dass die LLC selbst nicht der Körperschaftsteuer unterliegt, die einzelnen Eigentümer jedoch möglicherweise ihren Gewinnanteil mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern müssen.

Es ist erwähnenswert, dass es verschiedene Arten von Kapitalgesellschaften gibt, darunter „S-Kapitalgesellschaften“ und „C-Kapitalgesellschaften“, die unterschiedlich besteuert werden können. Und LLCs können sich auf Wunsch auch dafür entscheiden, als Kapitalgesellschaften besteuert zu werden. Es ist wichtig, einen Steuerberater oder Anwalt zu konsultieren, um die beste Unternehmensstruktur für Ihre spezifische Situation zu ermitteln.

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